„Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist kein Wahlrecht zwischen Kriegsdienst mit der Waffe und Zivildienst vorgesehen. Doch laut des Artikels 4 des Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden. Gemäß Artikel 12a kann "wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, [...] zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.“ (Auszug aus Wikipedia)
Der Zivildienst ist die häufigste Form des Wehrersatzdienstes.
Sie sind als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und suchen eine Zivildienststelle?
Der DRK-Kyffhäuserkreisverband e.V. Artern verfügt über 4 anerkannte Zivildienststellen.
Das Hauptaufgabengebiet ist der Schüler-/Behindertenfahrdienst.
Im Behindertenfahrdienst werden behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene von ihren Wohnungen abgeholt und zu Schulen,
Ausbildungsstätten oder Arbeitsstellen gefahren (...und natürlich wieder nach Hause gebracht).
Dafür stehen 2 Kleinbusse zur Verfügung. Neben dem „Chauffieren“ ist der Zivildienstleistende verantwortlich
für die sachgerechte Unterbringung und Sicherung der Behinderten sowie für die Betreuung während der Fahrt. Eigentlich
klar, dass für diese Aufgaben der Führerschein Klasse B und eine zumindest ausreichende Fahrpraxis erforderlich sind.
Zudem sollten die Betreuungsaufgaben nicht unterschätzt werden, denn die verlangen auch ein wenig sozialpsychologisches
Geschick.
Weiterhin ist durch unsere Zivis für die regelmäßige Entleerung der Altkleidercontainer zu sorgen.
Wenn Sie Interesse haben können Sie sich in der Geschäftsstelle bewerben.
DRK-Kyffhäuserkreisverband e.V. Artern
Puschkinstraße 23
06556 Artern
Ihr Ansprechpartner: Klaus Helmboldt
Unsere Telefonnummer: 03466/337112
Unsere Faxnummer: 03466/337110
E-Mail: drk-artern@online.de
Nähere Informationen zum Thema Zivildienst gibt's hier: www.baz.de
Eine weitere Möglichkeit seinen Wehrersatzdienst abzuleisten, ist die Mitarbeit im Katastrophenschutz. Einen Einblick in dieses Aufgabenfeld erhalten Sie hier: www.katschutz.com